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FF-Mitglieder und ehrenamtliche Mitglieder von Rettungs- und Katastrophenhilfe-Organisationen werden künftig einen "optionalen" Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie während ihrer Arbeitszeit bei Katastrophen oder anderen Großschadensereignissen im Einsatz sind, wenn dies zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

 

Dieser ("faule") Kompromiss wurde einstimmig im Parlament beschlossen, nachdem sich Bundesfeuerwehrverband und Rotes Kreuz massiv gegen die vorgeschlagene verpflichtende Lösung ausgesprochen haben.

 

Arbeitgeber erhalten bei Dienstfreigabe von Arbeitnehmern bei Katastrophenhilfseinsätzen einen Bonus von € 200,- pro Tag ( € 25,- mal max. 8 h) aus dem Katastrophenfonds.

 

Dieses Gesetz schadet den Freiwilligenwesen leider mehr als es nützt, dazu hinterlässt es viele offene, verfassungsrechlich bedenkliche Fragen: z.B. wie werden Selbstständige oder Bauern entschädigt? Wie läuft es bei Beamten? Arbeitslosen? Ist deren Einsatz weniger oder gar nichts wert?

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