Ab sofort ist offenes Feuer, aber auch das Rauchen von Zigaretten in Waldgebieten und in Waldnähe verboten!
Die Verordnung verbietet nicht nur das Wegwerfen von brennenden und glimmenden Gegenständen, sondern auch jegliches Entzünden von Feuer und das Rauchen in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe (Sonnwendfeuer!).
Darüber hinaus ist auch das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben verboten, weil diese wie ein Brennglas wirken könnten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro geahndet werden.
Achtung auch beim Parken von PKW´s auf Flächen mit dürrem Bewuchs (Katalysator) - die aktuelle Hitze erleichtert zudem auch Fahrzeugbrände!