Steigende Waldbrandgefahr herrscht durch die anhaltende Trockenheit, ab sofort gilt wieder die Waldbrandverordnung:

Darin heißt es u.a.:
"In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen verboten."
"Übertretungen dieser Verordnung werden (...) mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft."





