Steigende Waldbrandgefahr herrscht durch die anhaltende Trockenheit, ab sofort gilt wieder die Waldbrandverordnung:
Darin heißt es u.a.:
"In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, (...), jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten."
"Übertretungen dieser Verordnung werden (...) mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft."
Seit heute Vormittag tobt ein Waldbrand im Bezirk Neunkirchen, bei dem aktuell etliche Feuerwehren, KHD-Züge sowie der Sonderdienst Flugdienst, Sonderdienst Waldbrandbekämpfung und mehrere Hubschrauber im Einsatz sind.