Steigende Waldbrandgefahr herrscht durch die anhaltende Trockenheit, ab sofort gilt wieder die Waldbrandverordnung:
Darin heißt es u.a.:
"In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten."
"Übertretungen dieser Verordnung werden (...) mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft."